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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung- Abgeschlossenes
Hochschul-/Fachhochschulstudium im psychosozialen, juristischen,
pädagogischen, medizinischen, theologischen Bereich oder einer
vergleichbaren Qualifikation
- Möglichst eine zweijährige Berufserfahrung
- Möglichkeit während der Aus- und Weiterbildung mit Paaren und Medianten das erworbene Wissen praktisch anzuwenden
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